Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Weilburger Schlosskonzerte e.V. (nachfolgend WSK genannt) und dem Kunden.
Kartenbestellung
Mit der Kartenbestellung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WSK.
Alle Angebote der WSK sind freibleibend. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Einholung eines konkreten Angebots durch Kartenbestellung.
Bis zum 17. März 2024 sind nur schriftliche Bestellungen möglich: Weilburger Schlosskonzerte e.V., Postfach 1329, 35773 Weilburg; per Mail an kartenbestellung@weilburger-schlosskonzerte.de; per Fax: +49 – (0) 64 71 – 94 42 17 oder über unseren Onlinekartenverkauf.
Bitte wiederholen Sie E-Mail und Fax-Bestellungen nicht nochmals brieflich.
Alle Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bitte beachten Sie: Aufgrund der starken Nachfrage kann die verbindliche Bearbeitung Ihrer Bestellung 4 bis 6 Wochen dauern.
Bitte beachten Sie, dass an der Kasse im Kartenbüro außer Barzahlung NUR eine Zahlung mit EC-Karte, aber KEINE Kreditkartenzahlung möglich ist. An der Konzertkasse der Unteren Orangerie ist NUR Barzahlung möglich.
Mitglieder des Vereins genießen ein grundsätzliches Vorkaufsrecht. Daher empfehlen wir dringend, eine Ersatzkategorie oder ein Ersatzkonzert anzugeben.
Für Gruppenbestellungen gelten besondere Regelungen, die im Kartenbüro unter Tel.: +49 – (0) 64 71 – 94 42 -10 /-11 erfragt werden können.
Kartenverkauf, -versand
Bei Angabe Ihrer Bankverbindung ziehen wir den Rechnungsbetrag (zzgl. 3,- Euro Versand und 2,- Euro Bearbeitungsgebühr) ein und schicken Ihnen die Karten umgehend zu.
Beim Erhalt der Eintrittskarten sind die aufgedruckten Angaben (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) im eigenen Interesse sofort zu überprüfen.
Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sind nach Zustandekommen des Vertrages (Zahlung des Kaufpreises) nicht möglich. Erworbene Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.
Schönwetterkarten (Kat. V und VI)
Alle Veranstaltungen, die für den Renaissancehof geplant sind, werden bei ungünstiger Witterung in die Schlosskirche / Stadthalle verlegt. Da im Renaissancehof ca. 400 Plätze mehr als in der Schlosskirche / Stadthalle zur Verfügung stehen, werden diese als „Schönwetterkarten“ verkauft. Erst wenn feststeht, dass das Konzert im Freien stattfinden kann, sind die Schönwetterkarten an der Abendkasse zu erwerben. Schönwetterkarten können aber schon vorher reserviert werden.
Obwohl die Schönwetterkarten erst am Konzerttag vor Ort bezahlt werden, ist es dennoch bei Online-Bestellungen aus technischen Gründen notwendig, als Zahlart „Lastschrift“ anzugeben. Nach der Bearbeitung Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Schönwetterkarten-Reservierung von uns.
Wenn das Konzert wie geplant im Renaissancehof stattfinden kann und Sie trotz vorheriger Reservierung Ihrer Schönwetterkarten das Konzert nicht besuchen möchten, können Sie diese bis 17 Uhr am Konzerttag stornieren. Ansonsten müssen wir Ihnen die nicht abgeholten Schönwetterkarten in Rechnung stellen.
Im seltenen Fall einer witterungsbedingten Verlegung während eines Konzerts in die Schlosskirche, verliert die Schönwetterkarte ihre Gültigkeit.
Ob eine Veranstaltung wie geplant im Freien stattfinden kann, erfahren Sie am jeweiligen Konzerttag ab ca. 16 Uhr unter Tel.: +49 – (0) 64 71 – 94 42 12 oder +49 – (0) 64 71 – 94 42 13 sowie auf der Startseite unserer Website. Bei unsicherer Witterung wird die Auskunft im Laufe des Nachmittags aktualisiert.
Ermäßigungen & Mobile Einschränkungen
Schüler und Studierende erhalten eine Ermäßigung von 10,- EUR pro Konzertkarte. Personen mit Schwerbehindertenausweis ab 70 GdB gewähren wir eine Ermäßigung von 3,- EUR.
Dies gilt nicht für Kinderkonzerte und Schönwetterkarten.
Bei jedem ermäßigten Kartenkauf ist die Vorlage eines entsprechenden Ausweises am Einlass erforderlich. Bei Nichtvorlage eines entsprechenden Ausweises kann der Zutritt zum Konzert nicht gewährt werden.
In allen Spielstätten steht für Personen mit eingeschränkter Mobilität eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Es ist zwingend erforderlich, uns bei Ihrer Kartenbestellung auf eine eventuell eingeschränkte Mobilität (z. B. Rollstuhl, Rollator) hinzuweisen, da nicht alle Plätze in den Spielstätten barrierefrei erreichbar sind. Bitte beachten Sie, dass durch den Veranstalter keine Hilfestellungen möglich sind.
Eine direkte Zufahrt zu den Spielstätten ist nicht möglich.
Konzertkasse & Öffnungszeiten
Bei Konzerten in der Unteren Orangerie befindet sich die Konzertkasse vor der Spielstätte (dort ist nur Barzahlung möglich), bei allen anderen Konzerten befindet sie sich im Büro der Weilburger Schlosskonzerte (Schlossstraße 3). Wir bitten Sie, vorbestellte Karten frühzeitig vor Konzertbeginn abzuholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir reservierte und nicht abgeholte Karten in Rechnung stellen müssen!
Bei Abendkonzerten (Renaissancehof / Schlosskirche / Stadthalle) ist die Konzertkasse von 18 Uhr (sonntags 17:30 Uhr) bis zum Konzertbeginn sowie bei Matineen von 10 Uhr bis zum Konzertbeginn geöffnet. Bei Konzerten in der Unteren Orangerie öffnet die Konzertkasse eine halbe Stunde vor Beginn direkt vor der Unteren Orangerie.
Platznummerierung
Renaissancehof / Schlosskirche /Stadthalle
Außer in der Kategorie I gilt im gesamten Renaissancehof freie Platzwahl innerhalb der Kategorie. Bei Verlegung in die Schlosskirche gilt für alle Kategorien die Nummerierung der Kirche. Eine Übereinstimmung der Sitzplatzposition von Kirche und Hof ist aufgrund der Architektur nicht gegeben. Bei Verlegung in die Stadthalle gilt in allen Kategorien freie Platzwahl.
Orangerien
Sowohl in der Oberen als auch in der Unteren Orangerie sind alle Plätze nummeriert.
Einlass
Der Einlass in beide Orangerien erfolgt eine halbe Stunde vor Konzertbeginn. Die Schlosskirche und die Stadthalle sind eine Stunde vor Konzertbeginn und der Renaissancehof zwei Stunden vor Konzertbeginn geöffnet.
Die Kulinarische Ouvertüre ist bei Matineen direkt im Anschluss an das Konzert, bei allen anderen Konzerten ab 60 Minuten vor Konzertbeginn erhältlich.
Späteinlass in die Spielstätten
Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler und der anderen Besucher grundsätzlich erst zu einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in die Spielstätte eingelassen bzw. wieder eingelassen werden (nach Verlassen des Saales während der Vorstellung). Lediglich in Ausnahmefällen können Besucher außerhalb einer Pause, z.B. bei Veranstaltungen ohne Pausenunterbrechung, zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten geeigneten Zeitpunkt nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden.
Wetterauskunft
Ob eine Veranstaltung im Freien stattfinden kann, erfahren Sie am Veranstaltungstag ab ca. 16 Uhr unter +49 – (0) 64 71 – 94 42 12/13 oder auf der Startseite unserer Website. Bei unsicherer Witterung wird die Auskunft im Laufe des Nachmittags aktualisiert. Bitte nehmen Sie Abstand von Nachfragen über andere Telefonnummern.
Änderungen
Programmänderungen und Umbesetzungen sind nicht beabsichtigt, aber unter Umständen nicht zu vermeiden. Sie berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten.
Die WSK behalten sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern, bzw. zu ändern.
Bild- und/oder Tonaufnahmen
Ton, Foto-, Film- u. Videoaufnahmen sind - auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu vernichten.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren sowie das Rauchen in den Spielstätten ist nicht gestattet. Eine Sitzplatzreservierung ist im Renaissancehof erst ab 2 Stunden vor Konzertbeginn möglich. Wir haften nicht für Ihre Garderobe oder private Gegenstände.
Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des Personals, das von den WSK eingesetzt wird, ist Folge zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass die Parkmöglichkeiten – insbesondere im Rahmen der Konzerte im Renaissancehof und in der Schlosskirche – begrenzt sind. Auf dem Marktplatz gibt es keine Parkplatzkapazitäten. Dort gibt es nur eine Handvoll ausgewiesener Parkplätze und nur diese sind als solche zu benutzen. Andere Flächen dienen den Rettungswegen, die für Notfälle dringend freizuhalten sind. Die Anfahrt ist für Gehbehinderte über die Schwanengasse auf den Marktplatz möglich – nur zum Aussteigen, das Fahrzeug muss an anderer Stelle geparkt werden. Nutzen Sie zum Parken die öffentlichen Parkflächen wie z.B. Parkhaus „Innenstadt“ am Landtor und Parkhaus „Rathaus“ im Zentrum (Mauerstraße). Fußwege sind nicht auszuschließen.
Der Kunde nimmt die Leistung der WSK grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesem Vertrag ist Weilburg an der Lahn.
Gutschein-Erwerb
Gutscheine werden nicht für bestimmte Konzerte ausgestellt, sie gelten für alle verfügbaren Karten der Weilburger Schlosskonzerte.
Den Gutscheinwert können Sie bei der Bestellung frei wählen. Wir ziehen den Rechnungsbetrag (zzgl. 3,- Euro Versand und Bearbeitung) ein und schicken Ihnen den Gutschein mit dem Lieferschein umgehend zu.
Gutschein-Einlösung
Unsere Gutscheine sind ab sofort ab dem Ende des Ausstellungsjahres für drei Jahre gültig.
Ein Gutschein kann nur im Kartenbüro der Weilburger Schlosskonzerte eingelöst werden.
Bitte weisen Sie bereits bei Ihrer Kartenbestellung auf Ihren Gutschein hin und teilen uns die Gutschein-Nummer und zur Kontrolle den Gutschein-Wert mit. Alternativ legen Sie den Gutschein zur Einlösung beim Kartenkauf vor. Bei Online-Bestellungen über unsere Homepage weisen Sie bitte im Feld Bemerkungen auf Ihren Gutschein hin und geben die Gutschein-Nummer sowie den Gutschein-wert mit an.
Sollte der Gutscheinwert durch Ihren Kartenkauf noch nicht aufgebraucht sein, so erhalten Sie über das Restguthaben einen neuen Gutschein. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Natürlich sind auch Zuzahlungen jederzeit möglich, wenn Ihre Order den Gutscheinbetrag übersteigt.
CD-Erwerb
Wir ziehen den Rechnungsbetrag (zzgl. 3,- Euro Versand und Bearbeitung) ein und schicken Ihnen die CD umgehend zu.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden zur Bearbeitung des Online-Bestellvorganges bei unserem Servicepartner Netvision Gateway GmbH gespeichert. (AGB’s: https://weilburg.eventris.eu/agb.html)